Der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Mutter und Kind ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Werdende Mütter dürfen in den letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Achtwochenfrist) nicht beschäftigt werden.
Freistellung vor der 32. SSW
Vor der 32. Schwangerschaftswoche kann bei Vorliegen von gesundheitlichen Freistellungsgründen ein vorzeitiger Mutterschutz beantragt werden.